Medizinrecht

Umfassende rechtliche Beratung in allen Bereichen des Medizinrechts — Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht, Arzthaftung und Berufsrecht der Heilberufe.

Medizinrecht — Umfassende Rechtsberatung für das Gesundheitswesen

Das Medizinrecht ist ein hochkomplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sämtliche rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung umfasst. Es bildet das juristische Fundament für die Beziehungen zwischen Ärzten, Patienten, Krankenhäusern, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Staat. Rechtsanwalt Ernst-Bernd Wischeropp ist als Fachanwalt für Medizinrecht seit über 20 Jahren auf die Beratung von Ärzten, Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Medizinprodukteherstellern und sonstigen Akteuren des Gesundheitswesens spezialisiert.

Als Fachanwalt für Medizinrecht verfügt RA Wischeropp über die gemäß § 14 FAO nachgewiesene besondere Expertise in diesem Fachgebiet. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert Mandanten eine spezialisierte und qualitätsgesicherte Beratung auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Kanzlei mit Standorten in Dresden (Bautzner Landstraße 78, 01324 Dresden) und Magdeburg (Olvenstedter Str. 15, 39108 Magdeburg) berät Mandanten in ganz Sachsen, Sachsen-Anhalt und bundesweit.

Krankenhausrecht und die Krankenhausreform 2024–2026

Ein zentraler Beratungsschwerpunkt liegt im Krankenhausrecht. Dieses Rechtsgebiet hat durch die umfassenden Reformen der vergangenen Jahre erheblich an Komplexität gewonnen. Die stationäre Versorgungslandschaft in Deutschland befindet sich in einem fundamentalen Umbruchprozess, der sowohl die Finanzierung als auch die Struktur der Krankenhäuser grundlegend verändert. Die Kanzlei Wischeropp berät Krankenhausträger und Kliniken zu allen Fragen der Krankenhausplanung, -finanzierung und -organisation.

Die Krankenhausplanung ist Ländersache und wird durch die jeweiligen Landeskrankenhausgesetze geregelt. Die Aufnahme in den Krankenhausplan ist Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen und damit für die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kanzlei vertritt Krankenhausträger in Planungsverfahren, bei Feststellungsbescheiden und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Verteidigung des Planungsstatus.

Aktuelle Gesetzgebung

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 05.12.2024 hat die Krankenhauslandschaft grundlegend verändert. Kernelemente sind die Einführung der Vorhaltevergütung als leistungsunabhängige Vergütungskomponente, die systematische Ambulantisierung stationärer Leistungen sowie die Hybrid-DRGs als neues Vergütungsinstrument für sektorenübergreifende Leistungen. Das Gesetz definiert Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, an denen sich die Krankenhausplanung künftig orientiert.

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 06.03.2026 wurde die Reform praxisnäher gestaltet. Das Gesetz räumt den Ländern mehr Gestaltungsmöglichkeiten ein, adressiert Umsetzungsprobleme aus der ersten Reformphase und passt Übergangsfristen an die Realitäten der Krankenhausversorgung an. Insbesondere wurden die Anforderungen an die Mindestvorhaltungen und die Zuweisung von Leistungsgruppen flexibler gestaltet.

Zentrale Beratungsfelder im Krankenhausrecht

  • Vorhaltevergütung: Beratung zur Umstellung von der ausschließlich leistungsbezogenen Vergütung auf das neue System der Vorhaltepauschalen. Die Vorhaltevergütung soll sicherstellen, dass Krankenhäuser auch unabhängig von konkreten Behandlungsfällen für die Bereithaltung von Kapazitäten vergütet werden. Wir unterstützen bei der Berechnung der Vorhalteanteile und der strategischen Planung.
  • Ambulantisierung: Rechtliche Begleitung bei der Überführung bislang stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich. Der Gesetzgeber hat einen umfangreichen Katalog ambulant durchführbarer Leistungen definiert. Wir beraten zu den organisatorischen, vertraglichen und vergütungstechnischen Aspekten der Ambulantisierung.
  • Hybrid-DRGs: Analyse und Umsetzung der neuen Vergütungsform für sektorenübergreifende Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können. Die Hybrid-DRGs schaffen eine einheitliche Vergütungslogik unabhängig vom Versorgungssektor.
  • Krankenhausplanung: Vertretung gegenüber Landesbehörden in Planungsverfahren, Feststellungsbescheiden und Bettenplanung. Beratung zur Zuordnung von Leistungsgruppen nach den neuen Kriterien.
  • Krankenhausfinanzierung: Beratung zu Investitionsförderung nach dem KHG, Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen und Verfahren vor den Schiedsstellen. Analyse der Auswirkungen der Reformgesetze auf die wirtschaftliche Situation einzelner Häuser.
  • Qualitätssicherung: Beratung zu den Anforderungen des G-BA an die Qualitätssicherung, Mindestmengenregelungen und deren Auswirkungen auf das Leistungsportfolio.

Ein weiterer zentraler Schwerpunkt ist das Kassenarztrecht (Vertragsarztrecht), das die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung regelt. Detaillierte Informationen zu Zulassungsverfahren, Regressabwehr, Honorarstreitigkeiten und allen weiteren kassenarztrechtlichen Fragestellungen finden Sie auf unserer spezialisierten Seite zum Kassenarztrecht.

Arzthaftung und Behandlungsfehler

Die Arzthaftung stellt einen klassischen Bereich des Medizinrechts dar, bei dem wir das gesamte Spektrum von der außergerichtlichen Aufarbeitung des Sachverhalts über Schlichtungsverfahren bei den Ärztekammern, der Korrespondenz mit dem Haftpflichtversicherer bis hin zur bundesweiten Vertretung bei Gericht abdecken.

Im Bereich der Arzthaftung beachten wir die seit dem Patientenrechtegesetz (2013) in §§ 630a ff. BGB kodifizierten Regelungen zum Behandlungsvertrag, zu den Aufklärungspflichten und zur Beweislastverteilung. Insbesondere bei Dokumentationsmängeln und groben Behandlungsfehlern ergeben sich nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH regelmäßig Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten. Die Aufklärung des Patienten über Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten muss den Anforderungen der Rechtsprechung genügen — andernfalls droht eine Haftung wegen Aufklärungsfehlers, selbst wenn die Behandlung lege artis durchgeführt wurde.

Typische Beratungssituationen in der Arzthaftung

  • Verteidigung gegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten
  • Prüfung und Bewertung von Behandlungsdokumentationen
  • Begleitung von Schlichtungsverfahren bei den Ärztekammern
  • Korrespondenz mit Haftpflichtversicherungen
  • Vertretung in Arzthaftungsprozessen vor den Zivilgerichten
  • Beratung zur Optimierung der Aufklärungsdokumentation
  • Risikomanagement und Fehlervermeidungsstrategien

Berufsrecht der Heilberufe

Das Berufsrecht der Heilberufe umfasst die standesrechtlichen Regelungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und weitere Angehörige der Heilberufe. Die Kanzlei berät zu Fragen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) im ärztlichen Kontext, der Berufsordnungen der Landesärztekammern, zur Fortbildungspflicht, zur Werbung für Ärzte und zu berufsrechtlichen Disziplinarverfahren. Das Berufsrecht setzt den Rahmen für die ärztliche Tätigkeit und definiert die Pflichten, die jeder Arzt gegenüber seinem Berufsstand und seinen Patienten zu erfüllen hat.

Berufsrechtliche Schwerpunkte

  • Berufsordnungen der Ärztekammern und Zahnärztekammern — Auslegung, Einhaltung, Verteidigung gegen berufsrechtliche Vorwürfe
  • Weiterbildungsrecht und Anerkennung von Facharztbezeichnungen — Antragsverfahren, Widersprüche, Klageverfahren
  • Ärztliche Werbung und Praxismarketing im Rahmen des UWG und der Berufsordnung — zulässige und unzulässige Werbemaßnahmen, Online-Marketing, Patientenbewertungsportale
  • Berufsgerichtliche Verfahren vor den Berufsgerichten der Heilberufe — Verteidigung gegen Rügen, Verweise und weitere Maßnahmen
  • Kooperationsverbot und Anti-Korruptionsrecht (§ 299a, 299b StGB) — Compliance-Beratung, Vertragsgestaltung, strafrechtliche Verteidigung
  • Fernbehandlung und Telemedizin — berufsrechtliche Anforderungen an die Durchführung von Videosprechstunden und digitalen Gesundheitsanwendungen

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

Das Arzneimittelgesetz (AMG) und die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bilden den regulatorischen Rahmen für die Zulassung, Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Wir beraten Hersteller, Vertreiber und Anwender zu allen Fragen der Regulatory Compliance — von der Klassifizierung über die klinische Bewertung bis hin zur Post-Market Surveillance. Der Bereich ist durch eine hohe Regulierungsdichte und ständige gesetzliche Änderungen geprägt.

Weitere Beratungsfelder im Medizinrecht

Das Medizinrecht erstreckt sich über weitere wichtige Bereiche, in denen die Kanzlei Wischeropp ebenfalls beratend tätig ist:

  • Krankenhausarbeitsrecht: Arbeitsverträge für ärztliches und pflegerisches Personal, Arbeitszeitrecht im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft), Kündigungsschutz, Chefarztabberufung
  • Datenschutz im Gesundheitswesen: Patientendatenschutz, elektronische Patientenakte (ePA), DSGVO-Compliance in Arztpraxen und Krankenhäusern
  • Vergaberecht im Gesundheitswesen: Ausschreibung und Vergabe von Gesundheitsleistungen, Selektivverträge, Rabattverträge der Krankenkassen
  • Pflegerecht: Pflegesatzverhandlungen, Zulassung von Pflegeeinrichtungen, Heimvertrag

Warum die Kanzlei Wischeropp?

Die Spezialisierung auf das Medizinrecht als einziges Rechtsgebiet garantiert Mandanten eine tiefgehende und aktuelle Beratung. Rechtsanwalt Wischeropp verfolgt die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Gesundheitsrecht kontinuierlich und kann seinen Mandanten so eine Beratung auf dem neuesten Stand bieten. Die Kombination aus juristischer Expertise und Branchenkenntnis ermöglicht es, praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

  • Fachanwalt für Medizinrecht — nachgewiesene Spezialisierung gemäß § 14 FAO mit jährlicher Fortbildungspflicht
  • Über 20 Jahre Berufserfahrung im Gesundheitsrecht — tiefes Branchenverständnis und langjährige Verhandlungserfahrung
  • Zwei Standorte — Dresden (Bautzner Landstraße 78, 01324 Dresden) und Magdeburg (Olvenstedter Str. 15, 39108 Magdeburg)
  • Bundesweite Beratung — Mandanten aus ganz Deutschland, Vertretung vor allen Gerichten und Zulassungsgremien
  • 100 % Gesundheitsrecht — keine Ablenkung durch artfremde Rechtsgebiete, volle Konzentration auf die Belange des Gesundheitswesens

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